Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Die nachfolgenden AGB unterteilen sich in die Produkte Webapplikationen (Elbesoft Connect IoT Plattform) und Dienstleistungen. Zusätzlich existiert ein allgemeiner Teil, der für jedes Produkt und jede Dienstleistung der Elbesoft IoT-System und Dienstleistungs-GmbH, nachfolgend Elbesoft GmbH oder Anbieter genannt, gilt.

1. Webapplikationen (Elbesoft Connect IoT Plattform)

2. Dienstleistungen

3. Shop und Verkauf von Hardware

4. Allgemeingültige AGB's

5. Reiskostensätze

1. Webapplikationen - (Elbesoft Connect)

Vertragsgegenstand:

1. Die Elbesoft GmbH stellt dem Kunden eine Webapplikation zur Nutzung bereit. Die Feature Liste kann im Punkt 1.1 Features eingesehen werden. Die Elbesoft GmbH ist berechtigt, die Featureliste jederzeit anzupassen und zu ändern. Die Webapplikation kann nur von der zwischen den Parteien vereinbarten Anzahl an Mitarbeitern des Kunden genutzt werden. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Anzahl an berechtigten Nutzern 25 Personen.

2. Die Software wird vom Anbieter als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.

3. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

Verfügbarkeit der Software:

4. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

5. Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich, schriftlich (per E-Mail) und so präzise wie möglich beim Anbieter anzuzeigen.

6. Voraussetzung für die Nutzung der Webapplikation ist, dass der Kunde die aktuelle Version des Webbrowsers Microsoft Internet Explorer, Google Chrome oder Mozilla Firefox nutzt.

7. Die erhobenen Sensordaten werden von der Elbesoft GmbH für einen Zeitraum von 180 Tagen gespeichert.

8. Der Kunde ist nur im Rahmen der in dieser Leistungsbeschreibung gewährten Rechte zur Nutzung der Webapplikation und der darin enthaltenen Darstellungen berechtigt.

9. Die Elbesoft GmbH kann Kunden nach eigenem Ermessen eine standardisierte IT-Schnittstelle zur Verfügung stellen.

10. Die Elbesoft GmbH ist berechtigt, die IT-Schnittstelle jederzeit anzupassen. Die für die Anbindung oder Anpassung der IT-Schnittstelle anfallenden Kosten trägt der Kunde.

Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

11. Für den Zugang zur Webapplikation ist eine Registrierung des Kunden erforderlich. Dabei werden Nutzer des Kunden von der Elbesoft GmbH über ihre E-Mail-Adresse im System angelegt. Die Nutzer können sich dann mit Hilfe dieser E-Mail-Adresse (als Benutzername) im System registrieren und ein eigenes Passwort vergeben (Zugangsdaten). Dem Kunden ist nicht gestattet, die Zugangsdaten an unbefugte Dritte weiterzugeben. Die Zugangsdaten dürfen nicht für Sammelaccounts weitergegeben oder verwendet werden. Hat der Kunde Kenntnis davon oder Anzeichen dafür, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, dann hat der Kunde die Elbesoft GmbH hierüber unverzüglich zu informieren. Die Elbesoft GmbH ist berechtigt, die erforderlichen Gegenmaßnahmen zu ergreifen und den Plattform-Zugriff sowie die REST-Schnittstelle zu sperren. Entsprechendes gilt im Fall des Missbrauchs der Zugangsdaten. Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Webapplikation oder REST-Schnittstelle für kriminelle oder sonstige illegale Zwecke nutzt, störende Eingriffe vornimmt, die zu einer übermäßigen Belastung der Webapplikation (z.B. massenhaftes Versenden von Benachrichtigungen oder Nachrichten, Missbrauch der REST-Schnittstelle) führen oder andere Nutzer belästigt.

12. Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

13. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

14. Wenn und soweit der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogenen Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, muss der Kunde den Anbieter darüber schriftlich informieren und muss mit dem Anbieter eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.

15. Der Kunde kann in der Webapplikation relevante Assetdaten und Sensoren hinterlegen, verwalten und pflegen. Der Kunde ist mit der Speicherung der Asset- und Sensordaten in den IT-Systemen der Elbesoft GmbH einverstanden. Mit der Nutzung der Webapplikation willigt der Kunde ferner der Übermittlung der Sensordaten und deren Speicherung in den IT-Systemen der Elbesoft GmbH zu. Die Speicherung der Asset- und Sensordaten erfolgt in einer Umgebung, die von der Elbesoft GmbH On-Prem oder von einem Cloudanbieter bereitgestellt wird. Die zugrunde liegende IT-Infrastruktur, Middleware und App-Software sowie die Sensordaten befinden sich in einem eigenen Rechenzentrum oder im Rechenzentrum des von der Elbesoft GmbH beauftragten Cloudanbieters. Die Elbesoft GmbH behält sich die Wahl des Cloudanbieters sowie die Wahl des Betriebs- und Speicherortes vor.

16. Die Elbesoft GmbH ist berechtigt, die Asset- und Sensordaten für die Durchführung ihrer Leistungen zu nutzen, sowie zur Verbesserung des Services, insbesondere zur Fehleranalyse oder zur Ermittlung von Kennzahlen zur Bewertung der Qualität des Services zu verwenden.

17. Die Elbesoft GmbH übernimmt keine Gewähr für die Genauigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der ermittelten Sensordaten, Informationen sowie Assetdaten.

18. Die Elbesoft GmbH gewährleistet ferner keine vollständige und richtige Übertragung über das LoRaWAN-Netzwerk und die Darstellung der Sensordaten in der Webapplikation bzw. über die IT-Schnittstelle.

19. Die Elbesoft GmbH gewährleistet nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der Sensordaten in der Webapplikation bzw. IT-Schnittstelle.

20. Die Elbesoft GmbH gewährleistet nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit oder den ordnungsgemäßen Versand jedweder Art von Alarmierung und Benachrichtigungen.

Mitwirkungspflicht des Kunden

21. Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Die umfasst unteranderem die Zusendung von Gebäude- und Raumplänen zur Einrichtung der Visualisierung.

22. Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Das gilt auch für dem Anbieter im Zuge der Vertragsabwicklung überlassene Unterlagen.

23. Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

Support

24. Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt. Soweit nicht anders vereinbart wird eine Reaktionzeit von max. 78 Std. und eine Lösungszeit nach Best Effort vereinbart.

25. Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.

26. Die Parteien können eine gesonderte Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen treffen.

Vergütung

27. Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach dem Angebotsblatt. Soweit nicht anders vereinbart, müssen Rechnungen innerhalb von 30 Tagen vom Kunden bezahlt werden.

28. Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als 2 Monate, ist der Anbieter nach 3 vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 11.2 hat.

29. Der Anbieter kann nach Ablauf der Erstlaufzeit gemäß dem Auftragsblatt die Preise wie auch die Sätze für eine vereinbarte Vergütung nach Aufwand der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Entgelterhöhung mehr als 10% kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen.

30. Die Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt des Anbieters.

Gewährleistung

31. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die §§ 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) BGB finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

Haftung und Schadensersatz

32. Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

33. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

34. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden muss.

35. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

36. Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.

Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

37. Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenen Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten die verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.

38. Der Kunde ist für sämtliche von verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von den Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

39. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.

40. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags

41. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Angebotsblatt.

42. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich von vom Anbieter ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.

43. Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung. Telefax und E-Mail genügen dem Schriftformerfordernis nicht.

Vertraulichkeit

45. Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.

46. Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer überdauern das Ende dieser Vereinbarung.

Übertragung der Rechte und Pflichten

Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.

Nutzung von Kundeninhalten zu Werbezwecken

47. Die Elbesoft GmbH ist berechtigt, von Kunden erstellte Visualisierungen und Dashboards, die im Rahmen der Nutzung unserer Webapplikationen, SaaS-Lösungen oder Dienstleistungen entstanden sind, für Werbe- und Marketingzwecke zu verwenden.

48. Dies umfasst das Recht, solche Inhalte in Präsentationen, Marketingmaterialien, auf unserer Webseite oder in sozialen Medien zu veröffentlichen.

49. Der Kunde garantiert, dass er alle notwendigen Rechte an den betreffenden Inhalten besitzt und dass deren Verwendung durch die Elbesoft GmbH keine Rechte Dritter verletzt.

50. Sofern der Kunde nicht wünscht, dass seine Inhalte für Werbezwecke verwendet werden, muss er dies schriftlich bei Vertragsabschluss der Elbesoft GmbH mitteilen. In einem solchen Fall wird die Elbesoft GmbH die betreffenden Inhalte nicht für Werbezwecke nutzen.

Sonstiges

51. Diese Vereinbarung und ihre Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

52. Der Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

53. Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen so weit wie möglich entsprechen.

Starterpakete

Die Elbesoft GmbH bietet Ihren Kunden Starterpakete an, um die Leistungen der Elbesoft für einen begrenzten Zeitraum testen zu lassen. Für die Starterpakete gelten die nachfolgenden zusätzlichen AGB-Punkte:

54. Für den Start des Testzeitraums ist das Liefedatum beim Kunden maßgeblich

55. Rücksendeadresse des Starterpaketes ist die Trompeterstrasse 5, 01069 Dresden

Mitwirkungspflichten des Kunden

56. Der Kunde übernimmt es, mit geeigneten Kommunikationsgeräten (beispielsweise LoRaWAN-fähige Sensoren) die Voraussetzungen zu schaffen, Daten über das LoRaWAN-Netz zu übermitteln.

57. Der Kunde räumt der Elbesoft GmbH das Recht ein, die vom Kunden zu speichernden Daten zu vervielfältigen und zu nutzen, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

58. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen der Elbesoft GmbH nicht missbräuchlich zu nutzen. Dies umfasst unter anderem das Verbot, mithilfe von nicht vorgesehenen technischen Methoden (z. B. durch das Anpassen von URLs) auf andere Softwarebereiche oder Funktionen zuzugreifen. Er wird insbesondere keine Inhalte übertragen oder zugänglich machen, die Kommunikationsgeräte oder die Netzinfrastruktur schädigen können. Er ist insbesondere verpflichtet,

● das LoRaWAN-Netz nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen,

● keine Schadsoftware zu übertragen,

● die Leistungsgrenzen des LoRaWAN-Netzes zu beachten und das Netz nicht zu überlasten und

● die Leistung nicht ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit der Elbesoft GmbH für andere als die vereinbarten Nutzungszwecke in Anspruch zu nehmen.

59. Der Kunde stellt die Elbesoft GmbH im Falle eines schuldhaften Pflichtverstoßes von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte, einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.

1.1 Featureliste Elbesoft Connect

Die Elbesoft GmbH stellt dem Kunden einen Costumer Account auf Ihrer Elbesoft Connect Plattform zur Verfügung. Der Costumer Account (Kundenaccount) hat folgende Funktionen/Limitierungen:

Geräteverwaltung:

Unterstützung für die Registrierung und Verwaltung von vordefinierten kompatiblen LoRaWAN-Sensortypen.

Darstellung verschiedener Geräteinformationen wie Batterie- und Empfangsstatus.

Datenkollektion:

Anbindung der Sensordaten aus dem The Things Industries Network an den Kundenaccount.

Datenvisualisierung:

Nutzung vordefinierter Dashboards zur Visualisierung von Sensordaten.

Alarmmanagement:

Konfigurierbare Alarme und E-Mail-Benachrichtigungen für Gerätestatus und gemessene Werte.

Maximal 5000 Email-Alarmierungen pro Monat.

Reports:

Erstellung vordefinierter Reports.

Maximal 3 Reports pro Woche.

Benutzer- und Gerätemanagement:

Detaillierte Zugriffskontrollen und Benutzerverwaltung.

Audit Logs zur Zugriffskontrolle.

Speicherdauer der Daten:

Beträgt standardmäßig 180 Tage.

Nutzeraccounts:

Bis zu 25 Nutzeraccounts.

Assets:

Die Anzahl von Assets entspricht der Anzahl der im gebuchten Device Lizenz Paket enthaltenen Sensoranzahl.

Integrationen und APIs:

REST APIs zur Integration mit externen Systemen und Anwendungen.

Unterstützung für externe Plugins und Erweiterungen.

max Anzahl an Integration = 2

max Anzahl an Rule Engine executions pro Monat: 7000000 Stück

max Anzahl an Transportnachtrichten pro Monat: 2000000 Stück

Rate limits

Transport tenant messages:

1000 messages per 1 sec,
but less than 20000 messages per 60 sec,
but less than 300000 messages per 3600 sec

Transport device messages:

15 messages per 1 sec,
but less than 400 messages per 60 sec,
but less than 10000 messages per 3600 sec

Transport tenant telemetry messages:

800 messages per 1 sec,
but less than 20000 messages per 60 sec,
but less than 500000 messages per 3600 sec

Transport device telemetry messages:

7 messages per 1 sec,
but less than 200 messages per 60 sec,
but less than 4500 messages per 3600 sec

Transport tenant telemetry data points:

1000 messages per 1 sec,
but less than 30000 messages per 60 sec,
but less than 750000 messages per 3600 sec

Tenant integration messages:

1000 messages per 1 sec,
but less than 30000 messages per 60 sec,
but less than 500000 messages per 3600 sec

REST requests for tenant:

50 messages per 1 sec

REST requests for customer:

20 messages per 1 sec

2. Dienstleistungen

Die Inhalte von Konzepten sind geistiges Eigentum der Elbesoft GmbH. Konzepte dürfen intern von Kunden vervielfältigt und genutzt werden. Eine Veröffentlichung an Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Elbesoft GmbH zulässig.

1. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte von Konzepten und Dokumenten sowie generell Beratungstätigkeiten wird nicht übernommen ( Gewährleistungsausschluss). Jede Handlung oder Entscheidung, die auf Grundlage der

Informationen oder Empfehlungen des Konzepts durchgeführt werden, liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers.

2. Die Elbesoft GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet Elbesoft– außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.

Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit –außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit –ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

3. Soweit die Haftung nach Ziffern 1. und 2 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der für die Elbesoft GmbH handelnden Personen.

4. Von der Elbesoft GmbH verfasste Rechtsdokumente oder Verträge sind lediglich als inhaltliche Vorschläge anzusehen und müssen unbedingt durch den Kunden bzw. dessen Rechtsabteilung detailliert geprüft und angepasst werden.

3. Shop

Dieser Abschnitt der AGB gilt zusätzlich zu den oben genannten allgemeinen Bestimmungen und ist speziell für den Kauf von Sensoren über den Elbesoft GmbH Online-Shop oder den generellen Verkauf von Hardware der Elbesoft GmbH an Kunden anwendbar.

Das Warenangebot in unserem Online-Shop richtet sich ausschließlich an Kunden, die als Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind, also bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Vertragsgegenstand

  1. Durch die Bestellung von Produkten über den Elbesoft GmbH Online-Shop kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Kunden und der Elbesoft GmbH zustande. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

  2. Die im Shop erworbenen Sensoren sind ausschließlich zur Nutzung in Verbindung mit einem Elbesoft LoRaWAN-Gateway vorgesehen. Eine Funktionalität der Sensoren ohne das Elbesoft LoRaWAN-Gateway kann nicht gewährleistet werden.

  3. Die von der Elbesoft erworbenen LoRaWAN-Sensoren werden mit den zugehörigen Keys (DevEUI, APPKey und JoinEUI) an den Kunden versandt. Der Kunde ist für die Abspeicherhung der Keys auf seinen eigenen IT-Systemen zuständig. Die Elbesoft GmbH ist nicht verantwortlich für die Speicherung der Keys nach Zustellung der Sensor-Lieferung.

  4. Die im Shop erworbenen LoRaWAN-Gateways sind mit einer SIM-Karte ausgestattet, die von der Elbesoft GmbH bereitgestellt wird. Die Nutzung der SIM-Karte unterliegt den folgenden Bestimmungen:

    a. Nutzungsumfang: Die SIM-Karte darf ausschließlich zur Verbindung mit der Elbesoft Connect Plattform verwendet werden. Jegliche andere Nutzung ist untersagt.

    b. Verantwortung des Kunden: Der Kunde ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Gateways und die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften bei der Nutzung des Gateways und der SIM-Karte.

    c. Kosten: Sofern nicht anders angegeben, sind die Kosten für die Nutzung der SIM-Karte in den jährlichen Anschlussgebühren enthalten. Etwaige zusätzliche Kosten, die durch eine Überschreitung des vereinbarten Datenvolumens entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

    d. Beschränkungen: Die Elbesoft GmbH behält sich das Recht vor, die SIM-Karte zu deaktivieren, wenn sie für nicht autorisierte Zwecke verwendet wird.

  5. Der Kunde muss einen geeigneten Stromanschluss für das LoRaWAN-Gateway kostenfrei zur Verfügung stellen und ist verantwortlich für die regelmäßige Betriebsmittelprüfung des Gateways gemäß den geltenden Vorschriften.

  6. Unterstützung bei technischen Störungen: Bei technischen Fehlfunktionen oder Defekten ist der Kunde verpflichtet, vor Ort grundlegende Entstörungsmaßnahmen durchzuführen, wie beispielsweise das Neustarten des Geräts.

Nutzung der Elbesoft Connect Plattform

  1. Die Sensoren sind nur in Verbindung mit der Elbesoft Connect Plattform nutzbar, solange die entsprechende Softwarelizenz gebucht ist. Nach Ablauf der Lizenz wird swoeit nicht anders vereinbart eine jährliche Anschlussgebühr von 48 Euro pro Sensor fällig, um die Sensoren und alle Gateways weiterhin mit der Elbesoft Connect Plattform nutzen zu können.

  2. Beim Kauf von Sensoren erhält der Kunde einen Admin-Account auf der Elbesoft Connect Plattform. Die Nutzung dieses Accounts unterliegt den Bedingungen des Abschnitts "Webapplikationen - (Elbesoft Connect)" dieser AGB.

  3. Der Kunde verpflichtet sich, die Sensoren und den Admin-Account in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften zu nutzen.

Zahlungsbedingungen

  1. Der Kaufpreis wird mit der Bestellung fällig. Die Zahlung erfolgt gemäß den im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden.

  2. Bei Zahlungsverzug behält sich die Elbesoft GmbH das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

Lieferung und Eigentumsvorbehalt

  1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

  2. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Elbesoft GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.

  3. Der Kunde trägt die Kosten für die Rücksendung der Waren, sofern die Rücksendung nicht auf einem Mangel der gelieferten Waren beruht.

  4. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestellten Dritten auf den Kunden über. Die Übergabe beginnt zeitgleich mit dem Verladevorgang. Ein Annahmeverzug des Kunden führt zum Gefahrübergang.

Gewährleistung und Haftung

  1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Elbesoft GmbH ist jedoch berechtigt, im Falle eines Mangels nach eigener Wahl die Ware nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware mit der gebotenen Sorgfalt unverzüglich nach Erhalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und erkennbare Mängel umgehend anzuzeigen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Nicht offensichtliche (versteckte) Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.

  2. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Elbesoft GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt.

  3. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

  4. Die Sensoren werden von Drittanbietern hergestellt. Die Elbesoft GmbH übernimmt keine Gewähr für die technischen Spezifikationen der Sensoren und ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Angaben. Technische Abweichungen oder Änderungen der Sensoren durch den Hersteller sind möglich und unterliegen nicht der Kontrolle der Elbesoft GmbH.

  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Ausgenommen von dieser Fristverkürzung sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei grobem Verschulden (vorsätzlich oder grob fahrlässig) der Elbesoft GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

  6. Sofern im Einzelfall zwischen dem Kunden und der Elbesoft GmbH ausdrücklich vereinbart wird, dass gebrauchte Waren geliefert werden, erfolgt dies unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Widerrufsrecht

  1. Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten hierzu sind der Widerrufsbelehrung zu entnehmen, die im Rahmen des Bestellprozesses bereitgestellt wird.

  2. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

  3. Der Kunde verpflichtet sich, die Sensoren und den Admin-Account auf Elbesoft Connect in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften zu nutzen.

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser Shop-Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Shop-Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

4. Allgemeingültige AGB's

  1. Die Haftung für Schadenersatz ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

2. Die Elbesoft GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

3. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Elbesoft – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.

4. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

5. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

7. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.

8. Gerichtsstand ist Dresden.

5. Fahrtkosten

Alle anfallenden Reisekosten (Fahrtkosten) werden dem Auftraggeber gemäß der aktuell gültigen Preisliste wie folgt in Rechnung gestellt:

Für Fahrten mit dem PKW oder der Bahn wird eine Kilometerpauschale von 1,00 EUR netto pro gefahrenen Kilometer erstattet.

Übernachtungskosten werden pro Person und pro Tag mit 150 EUR netto in Rechnung gestellt.

Üblicherweise reisen Mitarbeiter der Elbesoft IoT-System und Dienstleistungs-GmbH aus Dresden an.